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Personenschutzausbildung: TÜV-Prüfung

Personenschutz Module

TÜV-Personenschutz-Ausbildung
  • Rechtliche Grundlagen: ABGB, STPO, STGB, DSCHG, Gewerberecht...
  • Dienstkunde im Personenschutz, Schutz des Klienten, Drill- & Einsatztraining
TÜV-Prüfung
  • Abschlussprüfung über mehrere Tage in Theorie und Praxis
  • Abschlussprüfung über 7 Tage in Theorie und Praxis

Inhalt

Das Ausbildungskonzept der CAMPUS Security & Training Group GmbH unterliegt den Regeln der ISO Norm 17024 sowie den TUEV-Kriterien für Personenzertifizierungen und ist modular aufgebaut. Die Module können daher auch berufsbegleitend und unabhängig der Reihenfolge absolviert werden.

Modul 5 – Prüfungsmodul: Das Prüfungsmodul erstreckt sich über eine Woche und wird durch eine interne und externe (TÜV) Fachkommission abgenommen. Details entnehmen Sie bitte den Inhalten ‚Zertifizierung / Re-Zertifizierung‘.

Zielgruppe

Personen die aktiv im Sicherheitsgewerbe oder bei behördlichen Einrichtungen im Einsatz stehen, Personen die sich Step-by-Step zum Personenschützer qualifizieren möchten, Personen die bereits aktive Einsatzerfahrung haben und alle an Sicherheit interessierten Personen ohne Vorkenntnisse – Einteilung in Leistungsgruppen (Abschlussbestätigung Lehrgang nach ISO 17024 / EU Rahmenkriterien der CEDEFOP).

Ein TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat steht für lebenslanges Lernen, da Zertifizierungen zu laufender Weiterbildung und Praxisnachweisen verpflichten (3 Jahre / 2 Jahre). Das Zertifikat bietet einen objektiven Nachweis der Fähigkeiten und verschafft Ihnen einen klaren Vorteil in der Berufswelt (HP / Außenwahrnehmung). Zudem bringt das TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat einen Image- sowie Qualifikationsvorteil.

Lernziele

Die Fachausbildung richtet sich besonders an Personen, die schon im Sicherheitsbereich tätig sind oder bspw. als Bundesheerabgänger bereits analoge Tätigkeiten im behördlichen Segment des Personen-, Bewachungs- und Objektschutzes ausgeführt haben und dieses erlernte Wissen nun im zivilen Segment mit einem zertifizierten Lehrgang untermauern möchten.

Global jedoch an alle Personen, die sich im Sicherheitsbereich qualifizieren möchten, um eine bessere Entlohnung durch höher qualifizierte Tätigkeiten zu erlangen.

Bei Erstantritt eines Ausbildungsmoduls erhalten Sie den CAMPUS Security Ausbildungspass. Dieser bestätigt Ihnen zuzüglich zu den jeweiligen Lehrgangszertifikaten die Ausbildungsfortschritte.

Die Ausbildungskosten werden pro Modul nach jeweiliger Anmeldung in Rechnung gestellt und sind vor Kursantritt zu begleichen.

Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung (MODUL 5) sind:

  • Der Nachweis der Teilnahme (80%) an allen 4 Modulen innerhalb von 24 Monaten.
  • Die positive Bewertung der Ausbildungsleiter*innen nach jedem absolvierten Einzelmodul.

Allgemein:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • einwandfreier Leumund (Strafregister)
  • Führerschein B
  • Deutsch B2
  • Keine behördlichen Waffeneinschränkungen
  • Schriftliche Zustimmung / Haftungsausschluss über die körperliche und psychische Gesundheit

Weitere Grundvoraussetzungen:

  • Ein von CAMPUS Security ausgebildeter Personenschützer / eine Personenschützerin darf niemals die Nerven verlieren und keine Panikreaktionen aufkommen lassen. Solche Reaktionen können den Erfolg eines Einsatzes und damit die Schutzperson gefährden. Nervöse oder aggressive Personen sind bei CAMPUS Security und der CAMPUS SECURITY TRAINING UNIT nicht erwünscht, auch wenn sie noch so kampfstark agieren können. Kraft und Aggression muss bei den einzelnen Teilnehmer*innen immer strategisch und zielgerichtet zum Einsatz kommen.
  • Wir behalten uns auch vor, Personen, die wir charakterlich für ungeeignet halten, abzuweisen oder während des Lehrgangs auszuschließen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung (MODUL 5) sind:

  • Der Nachweis der Teilnahme (80%) an allen 4 Modulen innerhalb von 24 Monaten.
  • Die positive Bewertung der Ausbildungsleiter*innen nach jedem absolvierten Einzelmodul. 

Das Prüfungsmodul (Modul 5) erstreckt sich über 7 Tage und wird durch eine Fachkommission abgenommen. Diese Kommission besteht aus internen und externen Fachspezialist*innen sowie einem TÜV Beisitz.

  • Tag 1: Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
  • Tag 2 bis 5: Operative Durchführung eines Personenschutzauftrages
  • Tag 6: Schießüberprüfung, körperliche Leistungsüberprüfung
  • Tag 7: Schriftliche und mündliche Prüfung, Zertifizierung

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat, das bis zum 31.12. des drittfolgenden Jahres nach der Zertifizierungsprüfung gültig ist.

Rezertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikats sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis von mindestens zweijähriger Berufspraxis im Sicherheitsgewerbe innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung, Kundenbestätigung bzw. Selbsterklärung bei Selbstständigen) oder vergleichbarer Tätigkeit mit Bezug auf die Gewerbesparte „Sicherheit“
  • der Nachweis von fachspezifischer Weiterbildung im Umfang von mindestens 120 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsperiode 

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.